Vollzeitpflege (sozialpädagogisch)
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:>> Ansprechpersonen des ASD
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten
Die im Rahmen der Vollzeitpflege entstehenden Kosten werden vom örtlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Miltenberg) durch Zahlung eines Pflegegeldes an die Pflegeperson übernommen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Pflegekindes.Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe mit einem Kostenbeitrag herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 a SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).
Ihre Ansprechperson zu den Kosten der Hilfe erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.