Unterhaltssicherung

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz kommen für Personen in Frage, die den neuen freiwilligen Wehrdienst ableisten, beziehungsweise die eine Wehrübung ableisten.

Seit 01.11.2015 erfolgt die Leistungsgewährung nicht mehr über die Landratsämter sondern ausschließlich über das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.


E-Mail: USG@Bundeswehr.org  

Anschrift:
BAPersBw – PA 1.2
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf

Internetseite: http://www.personal.bundeswehr.de/portal/poc/pers?uri=ci:bw.pers.finanzielles.unterhsicherung

Gesetzliche Grundlagen

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal