Besatzmaßnahmen

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden. Zur Wahrung des Hegeziels wird daher im im Rahmen der Genehmigung für das Ausstellen von Fischerei-Erleubnisscheinen u. a. Besatzmaßnahmen  vorgegeben.

Informationen aus dem BayernPortal