Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

Ein Ersatzführerschein kann ausgestellt werden, wenn Sie Ihren ursprünglichen Führerschein verloren haben oder der Führerschein gestohlen (geklaut) wurde.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Führerscheinstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-174 bis -175 und -14909371 501-79174E 72 und E74fuehrerschein@lra-mil.de
Führerscheinstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-616 und -617 sowie -625 bis -62709371 501-79617E 10 - Obbfuehrerschein@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Voraussetzung: Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Miltenberg

Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muß.

Sie benötigen zur Antragstellung:

  • Reisepass (inklusive Meldebescheinigung) oder Personalausweis.
  • ein biometrisches Passfoto ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 Millimeter (keine abgerundete Ecken)
  • Falls der abhanden gekommene Führerschein außerhalb des Landkreises Miltenberg ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat.
  • Gebühr: 31,30 €
  • Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Scheckkartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er vorliegt (Lieferzeit drei bis vier Wochen), werden Sie schriftlich benachrichtigt. Bis zur Aushändigung ihrer Ersatzführerscheines können sie auf Wunsch eine "Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht" erhalten. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt 25 €.
  • Bei Verlust des Führerscheines ist vom Inhaber der Fahrerlaubnis eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben (persönliche Vorsprache sowie Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich, eine Vertretung ist nicht möglich).
    Für diese Eidesstattliche Versicherung ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 € zu zahlen. Ersatzweise kann auch eine vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheines vorgelegt werden.

Informationen aus dem BayernPortal