Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Führerscheinstelle Miltenberg Infotelefon | 09371 501-174 bis -175 und -149 | 09371 501-79174 | E 72 und E74 | fuehrerschein@lra-mil.de |
Führerscheinstelle Obernburg Infotelefon | 09371 501-616 und -617 sowie -625 bis -627 | 09371 501-79617 | E 10 - Obb | fuehrerschein@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
Voraussetzung: Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Miltenberg
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muß.
Sie benötigen zur Antragstellung:
- Reisepass (inklusive Meldebescheinigung) oder Personalausweis.
- ein biometrisches Passfoto ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 Millimeter (keine abgerundete Ecken)
- Falls der abhanden gekommene Führerschein außerhalb des Landkreises Miltenberg ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat.
- Gebühr: 31,30 €
- Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Scheckkartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er vorliegt (Lieferzeit drei bis vier Wochen), werden Sie schriftlich benachrichtigt. Bis zur Aushändigung ihrer Ersatzführerscheines können sie auf Wunsch eine "Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht" erhalten. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt 25 €.
- Bei Verlust des Führerscheines ist vom Inhaber der Fahrerlaubnis eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben (persönliche Vorsprache sowie Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich, eine Vertretung ist nicht möglich).
Für diese Eidesstattliche Versicherung ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 € zu zahlen. Ersatzweise kann auch eine vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheines vorgelegt werden.