Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen)

Eine zusätzliche Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) benötigt, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist (beispielsweise Taxi oder Mietwagen).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Führerscheinstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-174 bis -175 und -14909371 501-79174E 72 und E74fuehrerschein@lra-mil.de
Führerscheinstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-616 und -617 sowie -625 bis -62709371 501-79617E 10 - Obbfuehrerschein@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Antragsformulare erhalten Sie bei den Führerscheinstellen Miltenberg und Obernburg. Das Antragsformular ist der Wohnsitzgemeinde (Einwohnermeldeamt) vorzulegen. Hierbei ist ein Führungszeugnis zu beantragen. Anschließend ist der Antrag bei der Führerscheinstelle einzureichen.

Hierzu werden benötigt:

a) bei Ersterteilung

Persönliche Vorsprache ist erforderlich, wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der erforderliche Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss. Benötigt werden:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Falls ein vorhandener Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Miltenberg ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der ausstellenden Verwaltungsbehörde.
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis der Klasse B über zwei Jahre beziehungsweise innerhalb der letzten fünf Jahre über zwei Jahre.
  • Antragsgebühr 37,50 €
  • Ein entsprechendes Sehvermögen ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs- oder Arbeitsmediziners auf eigenem Vordruck nachzuweisen.
  • Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung ist durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners, welcher solche Gutachten erstellen kann, zu erbringen. Hierzu müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnen.

b) bei Verlängerung

  • Sehvermögen ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs- oder Arbeitsmediziners auf eigenem Vordruck nachzuweisen.
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung:
    Gutachten eines Arztes Ihrer Wahl auf einem eigenen Vordruck (nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedoch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich)

Die Bearbeitungszeit beträgt bei

  • Ersterteilung etwa acht bis zehn Wochen (aufgrund der erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung)
  • Verlängerung etwa drei bis vier Wochen

Entstehende Kosten

Antragsgebühr: 32,90 € (wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wurde). Bei verspäteter Antragstellung 37,50 €.

Informationen aus dem BayernPortal