Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar wurde oder abhanden gekommen ist, kann Ihnen die Kraftfahrzeugzulassungsstelle Ersatzpapiere ausstellen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E 72zulassung@lra-mil.de
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E 02zulassung@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Falls Ihre momentane Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar ist:

  • Original-Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Persönliche Vorsprache des eingetragenen Fahrzeughalters zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal