Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)

Sie beabsichtigen ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen und benötigen die entsprechenden Kennzeichen für die Ausfuhr.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E 72zulassung@lra-mil.de
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E 02zulassung@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Ausländische Ausweise nur im Original
  • Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
  • Bei ausländischen Firmen beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft/Konsulat im jeweiligen Land.
  • Seit dem 1.7.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist vom Halter/Halterin oder einem Dritten eine schriftliche Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer abzugeben.
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • EG-Übereinstimungsbescheinigung /COC-Papier oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
  • Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen
  • gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten. Der/Die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal