Rote Kennzeichen für Händler bzw. für Oldtimer

Mit diesen roten Kennzeichen können Händler und Besitzer von Oldtimern abgemeldete Fahrzeuge zu bestimmten Zwecken im Straßenverkehr bewegen.

Notwendige Unterlagen

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler

  • Antrag auf Zuteilung [formloser Antrag]
  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis (Antragstellung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister [Formular - Siehe unten]
  • Gewerbeanmeldung
  • bei Firmen einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweis von Fahrzeug-Stellplätzen, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden mit einer Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass diese Plätze als gewerbliche Stellplätze geeignet sind und genutzt werden dürfen.

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge

  • Antrag auf Zuteilung (Formular) und Anzahl der Fahrzeuge
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis (Antragstellung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Fahrzeugpapiere
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister [Formular - Siehe unten].

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal