Trinkwasserschutzgebiete

Aufbauend auf dem allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz werden zum besonderen Schutz des Trinkwassers die empfindlichen und fassungsnahen Bereiche des Einzugsgebiete einer Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) als Wasserschutzgebiet ausgewiesen und vom Landratsamt Miltenberg per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage ist dazu die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Lena Zeiler
Sachbearbeiterin
09371 501 28909371 501-79286164 alena.zeiler@lra-mil.de

Bemerkungen

Folgende Aufgaben werden wahrgenommen: 
  • Festsetzung und Änderung von Trinkwasserschutzgebieten
  • Erteilung von Befreiungen (Ausnahmen) von Trinkwasserschutzgebietsfestsetzungen
  • Ahndung von Verordnungsverstößen.

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