Vorbescheid

Der Vorbescheid bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, über einzelne, konkret im Antrag formulierte Fragestellungen bereits vor der aufwändigen Erstellung eines Bauantrags eine verbindliche Klärung durch die Baugenehmigungsbehörde zu erreichen. Mit dem in diesen Punkten vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung erhält er frühzeitige Rechtssicherheit in den im Vorbescheid beantworteten Fragen. Typische Anwendungsfälle für Vorbescheidsanträge sind beispielsweise die Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks oder aber die Möglichkeit einer Gebäudeumnutzung oder Gebäudeerweiterung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Bürgerservice  Bereich Miltenberg
Infotelefon
09371 501-363 oder 36409371 501-79365254bauaufsicht@lra-mil.de
Bürgerservice Bereich Obernburg
Infotelefon
09371 501-632 oder 63409371 50179-365253bauaufsicht@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag auf Vorbescheid sind, je nach Fragestellung, die für die Beurteilung der gestellten Fragen notwendigen Unterlagen (beispielsweise Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen) beizufügen.

Kontaktinformationen

Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.

Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.

Entstehende Kosten

Für den Bauvorbescheid werden je nach Umfang der Fragestellung Gebühren in Höhe von 0,5 Tausendstel der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 40 Euro, erhoben. Diese Gebühren können bei einer späteren Baugenehmigung teilweise angerechnet werden.

Satzungen / Verordnungen

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