Wohnungsbindung - Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, Mietpreis- und Belegungsbindung
Der Landkreis Miltenberg verfügt selbst über keine Sozialwohnungen, die er vergeben könnte.
Interessenten von Sozialwohnungen können sich über die Tagespresse, die gemeindlichen Amtsblätter sowie die örtlichen Wohnungsbaugenossenschaften über freiwerdende Sozialwohnungen informieren.
Vor Abschluss des Mietvertrages über eine Sozialwohnung muss sich der Vermieter die Wohnberechtigung durch Vorlage eines "Wohnberechtigungsscheines" nachweisen lassen. Der Wohnberechtigungsschein ist beim Landratsamt Miltenberg/Dienststelle Obernburg zu beantragen. Bitte benutzen Sie die Formularvordrucke auf dieser Seite.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Elke Breunig Sachbearbeiterin | 09371 501-195 | 09371 50179-624 | 1.05 - Obb. | elke.breunig@lra-mil.de |
Emilia Kern Sachbearbeiterin | 09371 501-653 | 09371 50179-624 | 1.05 - Obb. | Wohngeld@lra-mil.de |
Formulare
- Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein Einkommenserklärung
- Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein Verdienstbescheinigung
- Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein Verdienstbescheinigung Ausbildung - neuer Job
- Antrag Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)