Bauleitplanung

Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Die wichtigsten rechtlichen Instrumente hierfür stellt die Bauleitplanung mit dem vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) bereit. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabine Kaiser-Hajek
Sachbearbeiterin
09371 501-37509371 50179-365252sabine.kaiser-hajek@lra-mil.de
Christiane Weber
Sachbearbeiterin
09371 501-37409371 50179-365252christiane.weber@lra-mil.de

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