Tierkörperbeseitigung / Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Tote Tiere müssen ebenso wie tierische Nebenprodukte, beispielsweise Schlachtabfälle, ordnungsgemäß - in der Regel über die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hardheim (Zweckverband Tierische Nebenprodukte ztn, Breitenau 3, 74736 Hardheim, Telefon 06283/2212 0) - beseitigt werden. Diese ordnungsgemäße Beseitigung wird durch das Veterinäramt überwacht.