Tiefbau, Kreisstraßen

  • Planung, Bau und Unterhaltung einschließlich Verwaltung von Kreisstraßen und -radwegen, von Plätzen, Wegen und Zufahrten zu kreiseigenen Gebäuden, außer Grunderwerb (soweit nicht übertragene Aufgaben an das Staatliche Bauamt)
  • Bearbeitung und Abwicklung von Zuschussanträgen im Bereich des Kommunalen Straßen- und Brückenbaues (FAG, GVFG, EKrG)
  • Planung, Bau und Unterhaltung ökologischer Maßnahmen des Wasserhaushalts
  • Fachtechnische Mitwirkung bei der Straßenaufsicht
  • Tiefbautechnische Beratung der Gemeinden und Koordination des kommunalen Radwegebaues einschließlich Beschilderung
  • Kostenkontrolle/Kostenplanung