Kindertagespflege (wirtschaftlich)

Die Kosten der Tagespflege können teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Für die Kostenübernahme bestehen bestimmte Voraussetzungen.

Tagespflege nach BayKiBiG (Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Susanne Heß
Sachbearbeiterin
09371 501-22709371 50179-2031.18 - Obb.susanne.hess@lra-mil.de
Daniela Koletzko
Sachbearbeiterin
09371 501-21809371 50179-2031.18 - Obbdaniela.koletzko@lra-mil.de

Kontaktinformationen

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Satzungen / Verordnungen

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