Sonn- und Feiertagsrecht

Feiertage in ganz Bayern:

  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
  • Allerheiligen
  • Erster Weihnachtsfeiertag
  • Zweiter Weihnachtsfeiertag

Feiertage in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung:

Mariä Himmelfahrt

Zusätzlicher Feiertag in der Stadt Augsburg:

8. August (Friedensfest)

Der Buß- und Bettag wurde in Bayern als gesetzlicher Feiertag mit erstmaliger Wirkung für das Jahr 1995 gestrichen und ist nur noch als „staatlich geschützter Feiertag“ ausgewiesen. Damit ist der Buß- und Bettag grundsätzlich wieder ein normaler Arbeitstag.

Verbotene Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen:
    
An gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen können, grundsätzlich verboten, es sei denn, dass in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt wird.
Hier ist vor allem das Arbeitszeitgesetz gemeint, das eine Reihe von Tätigkeiten von der Sonn- und Feiertagsruhe ausnimmt (beispielsweise Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Gaststätten und vieles mehr).

An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind.
Ferner sind an Sonntagen und den gesetzliche Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes verboten (beispielsweise Tanz, Spielhallen, Konzerte).

Stille Tage:

  • Aschermittwoch
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen
  • Der zweite Sonntag vor dem 1. Advent als Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiliger Abend (ab 14 Uhr)

Verbotene Tätigkeiten an stillen Tagen:
   
An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten.

Informationen aus dem BayernPortal