Namensänderungen

Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
  • Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
  • Anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
  • im Anschluss an die Einbürgerung
  • Familiennamen mit "ss" oder "ß"
  • aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Rudolf Elbert
Sachbearbeiter
09371 501-10809371 50179-108E 11staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Monika Hansmann
Sachbearbeiterin
09371 501-11109371 50179-111E 04staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Celine Weiß
Sachbearbeiterin
09371 501-11009371 50179-111E 13staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Namensänderung mit Angabe wichtiger Grund
  • aktuelle beglaubigte Kopie des Geburtseintrags
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
  • Kopie des Ausweises
  • Nachweis über Besitz des Sorgerechts
  • Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Bitte sprechen Sie bei den Buchstaben A - K Frau Hansmann und bei den Buchstaben L - Z Frau Weiß an.

Entstehende Kosten

Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro
Familiennamensänderung: 2,50 bis 1022 Euro

Informationen aus dem BayernPortal