Namensänderungen
Beispiele:
- Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
- Anstößige oder lächerlich klingende Namen
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
- im Anschluss an die Einbürgerung
- Familiennamen mit "ss" oder "ß"
- aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Rudolf Elbert Sachbearbeiter | 09371 501-108 | 09371 50179-108 | E 11 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Monika Hansmann Sachbearbeiterin | 09371 501-111 | 09371 50179-111 | E 04 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Celine Weiß Sachbearbeiterin | 09371 501-110 | 09371 50179-111 | E 13 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Namensänderung mit Angabe wichtiger Grund
- aktuelle beglaubigte Kopie des Geburtseintrags
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
- Kopie des Ausweises
- Nachweis über Besitz des Sorgerechts
- Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Bitte sprechen Sie bei den Buchstaben A - K Frau Hansmann und bei den Buchstaben L - Z Frau Weiß an.Entstehende Kosten
Vornamensänderung: 2,50 bis 255 EuroFamiliennamensänderung: 2,50 bis 1022 Euro