Visaangelegenheiten
Visa für Kurzaufenthalte werden, soweit Visapflicht besteht, beispielsweise für Besuchs- oder Geschäftsreisen, als so genannte „Schengen-Visa" ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für die Dauer von längstens 90 Tagen durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Ist von vornherein ein längerer Aufenthalt, beispielsweise zur Ausübung einer Beschäftigung oder im Rahmen des Familiennachzugs geplant, werden die Visa als „nationale" Visa erteilt, die der Zustimmung der Ausländerbehörde bedürfen.
Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visa/207794
Sie sind Arbeitgeber und möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen? Sämtliche Informationen zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, welche Sie durch das Verfahren begleitet:
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Patrick Knörzer Sachbearbeiter | 09371 501-100 | 09371 50179-100 | E 09a | abh@lra-mil.de |
Matthias Michel Stellvertreter | 09371 501-136 | 09371 50179-136 | E 05 | abh136@lra-mil.de |
Merkblätter
Links
- Informationen des Auswärtigen Amtes Allgemeine Informationen
- Informationen des Auswärtigen Amtes Längerfristige Aufenthalte und Erwerbstätigkeit
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ Hotline zur Jobsuche, Anerkennung, Einreise, usw.
- Homepage der Deutschen Auslandsvertretungen Seiten der Deutschen Auslandsvertretungen
- Dolmetscher und Übersetzer Dolmetscher und Übersetzerliste