Tierseuchenbekämpfung

Das Veterinäramt ist zuständig für Bekämpfungsmaßnahmen (gegebenenfalls mit systematischen Bekämpfungsprogrammen) von Tierseuchen und bestimmten Tierkrankheiten, wie beispielsweise Geflügelpest, Schweinepest, Leukose, Brucellose, BHV-1 oder BVD. Außerdem werden der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Zudem unterliegen Tierausstellungen und Tiermärkte der behördlichen Überwachung zur Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuchen.

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werden alle tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe erfasst, um im Tierseuchenfall schnell reagieren zu können.

Seit dem 21.06.2024 wurde tierseuchenrechtlich im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen, dass jedes Wildschwein (gesund oder krank erlegt, tot aufgefunden) im Landkreis Miltenberg getestet werden muss.
Außerdem müssen Jäger jedes krankheitsauffällige Stück Schwarzwild unverzüglich melden. Aus diesem Grund wurde unten aufgeführte Hotline eingerichtet. Hintergrund sind die aktuellen Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) im nahegelegenen Südhessen.

Die Nummer der ASP-Hotline lautet 09371 -501- 767 und ist an 7 Tagen in der Woche zu den üblichen Geschäftszeiten (9 bis 17 Uhr) besetzt. Außerhalb dieser Zeiten sollen verdächtige Meldungen über die Polizeidienststellen getätigt werden.

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