Finanzielle Förderung
Regionale gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können seit dem Jahr 2000 nach § 20h SGB V Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Arbeit anfordern. In Bayern ist das Förderverfahren einheitlich geregelt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin und notwendige Formulare für den Runden Tisch Unterfranken sind über den unten angegebenen Link abrufbar.
Im Jahr 2022 wurden die Aktionen und Projekte des Arbeitskreises "Selbsthilfe und Gesundheit" mit einer Summe von 786 Euro gefördert.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Julia Körbel Ansprechpartnerin | 09371 501-552 | 09371 501-524 | E 604 | julia.koerbel@lra-mil.de |
Formulare
Merkblätter
- Selbsthilfe - Leichte Sprache - Merk-Blatt zur Förderung von Selbsthilfegruppen
- Selbsthilfe - Leichte Sprache - Hilfe-Blatt für den Verwendungs-Nachweis
- Selbsthilfe - Leichte Sprache - Hilfe-Blatt für den Antrag auf Förderung
- Selbsthilfe - Information zum Datenschutz Stand September 2024
- Selbsthilfe - Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
- Selbsthilfe - Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V in Bayern - gültig ab Förderjahr 2025