Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (sozialpädagogisch)

Durch eine intensive Unterstützung der Mütter/Väter sollen die Eltern zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt werden, um dadurch die spätere Fremdunterbringung ihrer Kinder zu vermeiden.
Dies erfolgt durch die Unterbringung von alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit ihrem Kind/ihren Kindern im Alter von unter 6 Jahren und älteren Geschwistern in einer geeigneten Wohnform, solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des/der Kindes/Kinder bedürfen.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

>> Ansprechpersonen des ASD

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal