Gastschulbeiträge und Kostenersätze

Die Gastschulbeiträge unterscheiden sich nach der Art der Schule als staatliche oder kommunale Schule.

Bei kommunalen Schulen kann der Aufwandsträger einen Kostenersatz je Gastschüler verlangen, der auf den laufenden Schulaufwand bezogen ist. Für die Schularten Volksschule, Realschule, Abendrealschule, Gymnasien (einschließlich Kollegs), Abendgymnasien (einschließlich Kollegs) und Wirtschaftsschulen bestehen Pauschalen für den Gastschulbeitrag.

Bei kommunalen Schulen hat der jeweilige kommunale Schulträger über den geschilderten Gastschulbeitrag bei staatlichen Schulen hinaus einen weiter reichenden Anspruch auf Kostenersatz für seine Lehrpersonalkosten. Für die Schularten Volksschule, Realschule, Abendrealschule, Gymnasien (einschließlich Kollegs), Abendgymnasien (einschließlich Kollegs) und Wirtschaftsschulen sind diese zusätzlichen Gastschulbeiträge wiederum pauschaliert.

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Art. 10, 19 BaySchFG, AVBaySchFG

Satzungen / Verordnungen