Beistandschaften
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christine Bauer Sachbearbeiterin | 09371 501-247 | 09371 501-79203 | 1.23 - Obb. | christine.bauer@lra-mil.de |
Alexandra Burek Sachbearbeiterin | 09371 501-206 | 09371 501 79203 | 1.22 - Obb. | alexandra.burek@lra-mil.de |
Tanja Pechtl Sachbearbeiterin | 09371 501-233 | 09371 501-79203 | 1.22 - Obb. | tanja.pechtl@lra-mil.de |
Stefanie Speth Sachbearbeiterin | 09371 501-236 | 09371 501-79203 | 1.23 - Obb. | stefanie.speth@lra-mil.de |
Tina Würkner Sachbearbeiterin | 09371 501-207 | 09371 501-79203 | 1.22 - Obb. | tina.wuerkner@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.Gesetzliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und JugendhilfegesetzBemerkungen
Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.