Beistandschaften

Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Christine Bauer
Sachbearbeiterin
09371 501-24709371 501-792031.23 - Obb.christine.bauer@lra-mil.de
Alexandra Burek
Sachbearbeiterin
09371 501-20609371 501 792031.22 - Obb.alexandra.burek@lra-mil.de
Tanja Pechtl
Sachbearbeiterin
09371 501-23309371 501-792031.22 - Obb.tanja.pechtl@lra-mil.de
Stefanie Speth
Sachbearbeiterin
09371 501-23609371 501-792031.23 - Obb.stefanie.speth@lra-mil.de
Tina Würkner
Sachbearbeiterin
09371 501-20709371 501-792031.22 - Obb.tina.wuerkner@lra-mil.de

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten

Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz

Bemerkungen

Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.

Merkblätter

Links

Informationen aus dem BayernPortal