Tierische Nebenprodukte
Weiterführende Informationen zur Kategorisierung von tierischen Neben- und Folgeprodukten finden sich hier: BMEL - Tierische Nebenprodukte
Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen daraus, die eine Infektion weitertragen könnten. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb eine Beseitigungspflicht für angefallene Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnissen vor, um die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern.
Für die Abholung und Entsorgung von verendeten Tieren und Schlachtabfällen im Landkreis Miltenberg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hardheim zuständig:
Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn)
Breitenau 3
74736 Hardheim
Tel.: 06283/2212-0
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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