Tierische Nebenprodukte

Das Veterinäramt überwacht den Handel mit tierischen Nebenprodukten einschließlich der Überwachung und Registrierung/Zulassung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.

Weiterführende Informationen zur Kategorisierung von tierischen Neben- und Folgeprodukten finden sich hier: BMEL - Tierische Nebenprodukte

Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen daraus, die eine Infektion weitertragen könnten. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb eine Beseitigungspflicht für angefallene Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnissen vor, um die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern.

Für die Abholung und Entsorgung von verendeten Tieren und Schlachtabfällen im Landkreis Miltenberg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hardheim zuständig:

Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn)
Breitenau 3
74736 Hardheim
Tel.: 06283/2212-0

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kontakt Veterinäramt
Ansprechpartner
09371 501-53409371 50179-532veterinaeramt@lra-mil.de

Merkblätter