Informationen für Behinderte im Straßenverkehr

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) sowie Blinde (Merkzeichen Bl) können einen speziellen, blauen Parkausweis zur Benutzung von Schwerbehindertenparkplätzen erhalten. Dieser Ausweis ist seit kurzem EU-einheitlich und somit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig. In Einzelfällen besteht auch beim Merkzeichen "G" die Möglichkeit, einen auf das Gebiet des Freistaates Bayern begrenzten Parkausweis zu erhalten.

Besonderheiten

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass seit dem 31.12.2010 die alten Parkausweise für Schwerbehinderte nicht mehr gültig sind. Es sind nur doch die EU-einheitlichen Parkausweise gültig. Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen Sie an dem aufgedruckten D im Sternenkranz und dem Zusatz "Modell der europäischen Gemeinschaften".

Weitere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde, sie übernimmt auch die Ausstellung dieser Ausweise. Bitte wenden Sie sich daher an ihre Wohnsitzgemeinde.

Bemerkungen

Die Aufkleber für den Pkw (blau, mit weißem Rollstuhlfahrsymbol) und der Generalschlüssel für Behindertentoiletten an Raststätten und Tankstellen entlang der Autobahnen  können unter folgender Anschrift bezogen werden:

Club Behinderter und ihrer Freunde
Pallaswiesenstr. 123 a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/8122-0
https://cbf-da.de/de/start/

 

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