Staatsangehörigkeitsausweis

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Mitenberg ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabrina Bischof
Sachbearbeiterin
09371 501-11409371 50179-111E 13staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Hanna Breitenbach
Sachbearbeiterin
09371 501-13909371 501-79111E 04staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Monika Hansmann
Sachbearbeiterin
09371 501-11109371 50179-111E 04staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Celine Weiß
Sachbearbeiterin
09371 501-11009371 50179-111E 13staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis
  • Beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister (Geburtenbuch)
    [erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsorts]

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Bitte sprechen Sie bei den Buchstaben A Frau Hansmann, von B - H Frau Breitenbach, von I - O Frau Weiß und bei den Buchstaben Ö - Z Frau Bischof an.

Bemerkungen

Der Antrag ist über die Hauptwohnsitzgemeinde einzureichen, da diese bereits einen Teil der Antragsangaben bestätigen muss. Zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist zwingend der Antrag des Landratsamtes Miltenberg zu verwenden. Anträge des Bundesverwaltungsamtes können zur Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht angenommen werden.

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal