Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO)
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben, außer für Sonderbauten, durchgeführt.
In diesem Verfahren werden nur geprüft:
- die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, z.B. Art und Maß der Nutzung, Bauweise, Grundstücksfläche, welche überbaut werden soll, Einfügung in die nähere Eigenart der Umgebung, Erschließung
- Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften
- beantragte Abweichung von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird, z.B. nach Denkmalschutzrecht
Für die Beachtung aller übrigen Anforderungen (Nachweise Brandschutz, Standsicherheit,…) sind der Bauherr und die von ihm am Bau Beteiligten (z. B. der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bürgerservice Bereich Obernburg Infotelefon | 09371 501-632 oder 634 | 09371 50179-365 | 253 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
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