Elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

Die alltägliche Nutzung elektrischer und elektronischer Geräte ist ein integraler Bestandteil unseres Lebens und wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Damit verbunden ist allerdings die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgeschrieben und entsprechen den internationalen Empfehlungen.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht sind nach Wohnorten beziehungweise Anlagen aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

>> Ansprechpersonen Immissionsschutz

Bemerkungen

Die Bundesnetzagentur prüft und überwacht die Einhaltung der Grenzwerte und erteilt die sog. Standortbescheinigungen für ortsfeste Funkanlagen.

Außerdem bietet die Bundesnetzagentur mit der EMF-Datenbank die Möglichkeit der kostenfreien Online-Recherche zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorten und Messorten.

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Satzungen / Verordnungen