Elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht sind nach Wohnorten beziehungweise Anlagen aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:>> Ansprechpersonen Immissionsschutz
Bemerkungen
Die Bundesnetzagentur prüft und überwacht die Einhaltung der Grenzwerte und erteilt die sog. Standortbescheinigungen für ortsfeste Funkanlagen.Außerdem bietet die Bundesnetzagentur mit der EMF-Datenbank die Möglichkeit der kostenfreien Online-Recherche zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorten und Messorten.
Links
- Nicht ionisierende Strahlung Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Minimierung von Immissionen, Schirmung Verringerung von Mobilfunkimmissionen Bayerisches Landesamt für Umwelt
- EMF-Datenbank Informationen über Standorte von Sendeanlagen
- Elektromagnetische Felder: Grenzwerte, Empfehlungen und Messungen Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Elektromagnetische Felder Bundesamt für Strahlenschutz