Unterhaltsberatung

Der Beistand berät und unterstützt

  • Mütter und Väter, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
  • Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
  • Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten

kostenfrei

Informationen aus dem BayernPortal