Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube, die im Grundwasser liegt, während der Zeit der Bauarbeiten trockenzulegen. Dies stellt eine Benutzung des Grundwassers dar; für die das Landratsamt Miltenberg eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen muss.
Die Bauwasserhaltung muss immer so erfolgen, dass das Grundwasser oder das Fließgewässer, in das eingeleitet werden soll, nicht verunreinigt oder beeinträchtigt wird.

Formulare