Apothekenwesen

Das Landratsamt ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken und bedient sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte. Bei Übernahmen von Apotheken und Gründung von Filial- und Versandapotheken erteilt es auf Antrag die erforderlichen Betriebserlaubnisse.

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