Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (sozialpädagogisch)
Notwendige Unterlagen
- Bescheinigungen (beispielsweise Attest, Aufnahmemitteilung Krankenhaus), aus denen hervorgeht, dass die Betreuung nicht wahrgenommen werden kann.
- Nachweis über Beantragung der Kostenübernahme bei der betreffenden Krankenkasse.
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:>> Ansprechpersonen des ASD
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten
Kinder und Jugendliche sowie die Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).Ihre Ansprechperson zu den Kosten der Hilfe erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.