Leistungen zur "Bildung und Teilhabe"
Ziel der Regelung ist es, für diese Kinder und Jugendlichen möglichst gleiche Chancen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und sinnvoller Freizeitgestaltung zu schaffen. Vor allem in der Schule – dies betrifft fünf von sechs der neuen Leistungsarten – soll die Chancengleichheit der Kinder möglichst nicht am Geld scheitern.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andre Wernig Sachbearbeiter | 09371 501-187 | 09371 50179-191 | 1602 | Sozialamt-BuT@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
Zuständigkeiten im Landkreis Miltenberg
… für Empfänger von Leistungen nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag (soweit nicht daneben auch Leistungen nach SGB II bezogen werden):
Landratsamt Miltenberg, Sozialamt
Buchstabenbereich Kj – Z -
Buchstabenbereich A – Ki - Herr Wernig
… für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“; auch wenn dazu noch andere Leistungen bezogen werden):
Jobcenter Landkreis Miltenberg
(jeweilige Leistungssachbearbeiter u. Eingangszone)
Telefon 09371/6694-0
Sonderregelung für Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Horten:
Soweit das Sachgebiet „Kinder, Jugend und Familie“ die Kosten für eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort im Rahmen der Jugendhilfe erbringt, zahlt es in diesem Zusammenhang auch die Kosten der Mittagsverpflegung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen mit aus.
Auskünfte zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort im Rahmen der Jugendhilfe erteilt das Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet „Kinder, Jugend und Familie“
Bemerkungen
Grundvoraussetzung für alle Ansprüche: Bezug bestimmter SozialleistungenLeistungen zur „Bildung und Teilhabe“ können nur gewährt werden, wenn und solange eine der nachfolgenden Sozialleistungen bezogen wird:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz
Die genauere Beschreibung des berechtigten Personenkreises hängt außerdem von der jeweiligen Leistungsart ab.
Antragserfordernis
Soweit im Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Leistungen nur auf Antrag gewährt. Dabei ist auch zu beachten, dass der Antrag grundsätzlich nicht für bereits gedeckte Bedarfe gestellt werden kann und auch nicht für Bedarfe, die zeitlich vor dem Monat des Antragseingangs liegen.
Formulare
- Bildung und Teilhabe - LR_Schülerbeförderung Antrag beim LANDRATSAMT
- Bildung und Teilhabe - LR_Schulausflüge und Klassenfahrten Antrag beim LANDRATSAMT auf Übernahme der Kosten für einen Schulausflug, eine Klassenfahrt oder einer entsprechenden Veranstaltung einer Kindertageseinrichtung
- Bildung und Teilhabe - LR_Persönlicher Schulbedarf Antrag beim LANDRATSAMT (nur erforderlich bei Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag)
- Bildung und Teilhabe - LR_Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Antrag beim LANDRATSAMT
- Bildung und Teilhabe - LR_Antrag Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Schulbestätigung zur Vorlage beim LANDRATSAMT
- Bildung und Teilhabe - LR_Antrag Angemessene Lernförderung und Schulbestätigung Zur Vorlage beim LANDRATSAMT
- Bildung und Teilhabe - JC_Teilnahmebestätigung des Sportvereins, der Musikschule oder sonstigen Leistungsanbieters Zur Vorlage beim JOBCENTER Miltenberg - Bildung und Teilhabe
- Bildung und Teilhabe - JC_Bestätigung zur Bewilligung von Mittagsverpflegung an Schulen Zur Vorlage beim JOBCENTER Miltenberg - Bildung und Teilhabe
- Bildung und Teilhabe - JC_Bestätigung zur Bewilligung von Mittagsverpflegung an Kindertageseinrichtungen Zur Vorlage beim JOBCENTER Miltenberg - Bildung und Teilhabe
- Bildung und Teilhabe - JC_Antrag auf Übernahme der Kosten angemessener Lernförderung Zur Vorlage beim JOBCENTER Miltenberg - Bildung und Teilhabe