Erstellen von Sozialgutachten für das Betreuungsgericht

Falls vom Betreuungsgericht die Stellungnahme der Betreuungsstelle angefordert wird, erörtern wir vor allem mit den betroffenen Personen (falls diese ansprechbar sind) und unter Umständen mit Angehörigen, Freunden und weiteren Personen, ob und gegebenenfalls mit welchen Aufgabenkreisen die Betreuung notwendig ist.

Unser Sozialgutachten umfasst neben der Darstellung des sozialen Umfeldes und anderen Angaben für den Fall, dass Betreuung erforderlich ist, auch den Vorschlag einer Person, welche zum Führen der Betreuung bereit und geeignet ist.

Entstehende Kosten

Kostenfrei

Gesetzliche Grundlagen

§ 8 BtBG (Betreuungsbehördengesetz)