Kleinkläranlagen
Bemerkungen
Für diese dezentrale Form der Abwasserbehandlung sind in der Regel biologisch wirksame Kleinkläranlagen einzusetzen, die den neuesten technischen Anforderungen entsprechen.Für die Einleitung von Abwässern aus Kleinkläranlagen benötigen die Betreiber eine wasserrechtliche Erlaubnis, die beim Landratsamt Miltenberg zu beantragen ist.
Wichtig: Der Bau von Kleinkläranlagen wird vom Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Grundlage hierfür sind die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA).
Merkblätter
- Kleinkläranlagen - Infobroschüre zu Pflanzenkläranlagen Information de Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU)
- Kleinkläranlagen - Förderung Faltblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
- Kleinkläranlagen - Antragsunterlagen für das wasserrechtliche Verfahren Zusammenstellung der wichtigsten Unterlagen
- Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen Information des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit