Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt ausgestellten Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Susanne Geis
Ansprechpartnerin
09371 501-55609371 501-795241610verwaltung.gesundheitsamt@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, ausgefülltes ärztliches Formblatt.

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Entstehende Kosten

15 Euro

Gesetzliche Grundlagen

Schengener Abkommen

Bemerkungen

Für die Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens bzw. außerhalb des Schengen-Raumes ist das Gesundheitsamt örtlich zuständig, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt.

Folgende entsprechende Formulare stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

  • "Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens" in Schengener Vertragsstaaten
  • "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen - außerhalb des Schengen-Raumes

Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das mitzuführende Dokument vollständig ausgefüllt ist (z.B. Gesamtwirkstoffmenge, Gültigkeitsdauer etc.)
Bei Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raumes wird außerdem empfohlen, sich bei der zuständigen Botschaft des Reiselandes über die aktuellen Einreise-Bestimmungen zu erkundigen. 

Formulare

Links