Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt ausgestellten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Susanne Geis Ansprechpartnerin | 09371 501-556 | 09371 501-79524 | 1610 | verwaltung.gesundheitsamt@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, ausgefülltes ärztliches Formblatt.Kontaktinformationen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.Entstehende Kosten
15 EuroGesetzliche Grundlagen
Schengener AbkommenBemerkungen
Für die Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens bzw. außerhalb des Schengen-Raumes ist das Gesundheitsamt örtlich zuständig, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt.
Folgende entsprechende Formulare stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.
- "Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens" in Schengener Vertragsstaaten
- "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen - außerhalb des Schengen-Raumes
Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das mitzuführende Dokument vollständig ausgefüllt ist (z.B. Gesamtwirkstoffmenge, Gültigkeitsdauer etc.)
Bei Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raumes wird außerdem empfohlen, sich bei der zuständigen Botschaft des Reiselandes über die aktuellen Einreise-Bestimmungen zu erkundigen.