Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt auszustellenden Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.

Aufgaben / Dienstleistungen

Gesetzliche Grundlagen

Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Schengener Abkommen.