Aufenthaltstitel

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund besonderer Regelungen ein Aufenthaltsrecht besteht.

Die Aufenthaltstitel werden erteilt als:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU

Aufgaben / Dienstleistungen

Formulare

Links

Satzungen / Verordnungen

Weitere Informationen