Maßnahmen im 60m-Bereich von Gewässern (Anlagengenehmigung)

Im folgenden sind Beispiele für wasserrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben in oder an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten aufgeführt:

  • alle Gebäude (z.B. Gartenhäuschen)
  • Brücken und Stege
  • Gewässerkreuzungen (Überführungen, Unterführungen)
  • Hafen- und Ländeanlagen
  • Auffüllungen und Abgrabungen
  • Zäune, Mauern, Treppen
  • Garagen, Carports
  • Parkplätze, Lagerplätze (z.B. für Brennholz) und Wege
  • Sportanlagen, Spielplätze
  • Leitungen, Rohre und Masten (u.a. Gas, Strom, Telekommunikation)

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Joscha Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286162joscha.kugler@lra-mil.de

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