Abfallerzeugernummer
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.
Die Abfallerzeugernummer kann beim Landratsamt Miltenberg formlos per Fax oder per Email beantragt werden.
Bemerkungen
- Für jede Anfallstelle (Baustelle) ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen.
- Für Handwerksbetriebe, zum Beispiel Dachdecker, Fensterbauer, Zimmererbetriebe, Schreinereien, sonstige bauausführende Firmen und Dienstleister, gelten im Rahmen der sogenannten Handwerkerregel besondere Vorschriften, die unter Umständen zu Vereinfachungen bei der abfallrechtlichen Nachweispflicht führen können.