Einbürgerungen

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Antragstellungen aufgrund der geänderten Rechtslage sind ab diesem Zeitpunkt nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Um Ihnen die Antragsunterlagen zukommen lassen zu können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) an die E-Mail Adresse staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de und beantworten bitte vorab die folgenden Fragen:

1. Wie ist aktuell Ihr Lebensunterhalt gesichert? (Voll-/Teilzeitbeschäftigung; selbständig; Schüler/in bzw. Student/in…)

2. Verfügen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?

nachgewiesen u.a. durch:

  • deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss) oder
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (Gesamtergebnis B1) / Zertifikat Deutsch B1

3. Verfügen Sie außerdem über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung?

nachgewiesen durch:

  • deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss)
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
  • Test Leben in Deutschland / Einbürgerungstest

Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabrina Bischof
Sachbearbeiterin
09371 501-11409371 50179-111E 13staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Hanna Breitenbach
Sachbearbeiterin
09371 501-13909371 501-79111E 04staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Monika Hansmann
Sachbearbeiterin
09371 501-11109371 50179-111E 04staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Celine Weiß
Sachbearbeiterin
09371 501-11009371 50179-111E 13staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Bitte sprechen Sie bei den Buchstaben A Frau Hansmann, von B -  H Frau Breitenbach, von I -  O Frau Weiß und bei den Buchstaben Ö - Z Frau Bischof an.

Bemerkungen

Wegen der vielfältigen Fallgestaltung und unterschiedlichen Einbürgerungserfordernissen ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal