Ökoflächenkataster

Ökoflächenkataster

Für Eingriffe in Naturschutz und Landschaft sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um die Folgen des Eingriffs auszugleichen. Die Eingriffsverursacher wie beispielsweise Straßenbaubehörden, Amt für ländliche Entwicklung oder Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, melden die Ausgleichs- und Ersatzgrundstücke dem Landesamt für Umweltschutz, bei dem das Ökoflächenkataster geführt wird. Die Ausgleichsflächen und die Entwicklungsziele beziehungsweise die Pflege- und Entwicklungskonzepte sind dabei mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Diese hat das Ökoflächenkataster auch regelmäßig zu überprüfen, um die festgelegten Entwicklungsziele auch sicherzustellen.

Ökokonto

Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen. Beispielsweise können Gemeinden mit einem Ökokonto ihre Planungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen. Ökokonten sind freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Alexander Brand
Fachkraft für Naturschutz
09371 501-33109371 50179-306115 aalexander.brand@lra-mil.de
Kim-Joelle Groß
Fachkraft für Naturschutz
09371 501 31109371 50179-306115 akim-joelle.gross@lra-mil.de
Ulrich Müller
Fachkraft für Naturschutz
09371 501-30309371 50179-306153ulrich.mueller@lra-mil.de