Einschulungsuntersuchungen

Die Schuleingangsuntersuchung findet für alle Kinder in den zwei Jahren vor Aufnahme in die erste Klasse einer Grundschule im Rahmen eines Screenings statt. Die Untersuchung soll vor allem zeigen, ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besondere Förderung und Unterstützung benötigt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Barbara Bertlwieser
Sachbearbeiterin
09371 501-51109371 501-524E 609Jugendgesundheit@lra-mil.de
Simone Häufglöckner
Sachbearbeiterin
09371 501-52009371 501-524E 612Jugendgesundheit@lra-mil.de
Dagmar Kempf
Sachbearbeiterin
09371 501-51709371 501-524E 609Jugendgesundheit@lra-mil.de
Branka Pfaus
Sachbearbeiterin
09371 501-55909371 501-52405-B20/2Jugendgesundheit@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Impfbuch, Vorsorgeheft. Der zugesandte Elternfragebogen ist ausgefüllt mitzubringen.

Kontaktinformationen

Die Einschulungsuntersuchungen finden in den Kindergärten statt. Der Termin wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Entstehende Kosten

Kostenfrei

Gesetzliche Grundlagen

Gesundheitsdienstgesetz (GDG), Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Verordnung zur Schulgesundheitspflege

Bemerkungen

Unser Untersuchungsprogramm der Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Screening durch die sozialmedizinischen Assistentinnen

  • eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte
  • die Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 - U 9
  • die Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung
  • einen apparativen Sehtest
  • einen apparativen Hörtest
  • ein standardisiertes Sprachscreening
  • ein standardisiertes Motorikscreening

Bei Sprachauffälligkeiten kann eine Vorstellung zum logopädischen Sprechtag im Gesundheitsamt angeboten werden.

Eine anschließende schulärztliche Untersuchung durch den Arzt oder Ärztin ist auf jeden Fall erforderlich, wenn bei Ihrem Kind die letzte altersgemäße Früherkennungsuntersuchung (U8 im Alter von 46-48 Monaten bzw. U9 im Alter von 60-64 Monaten) versäumt wurde.

Ergeben sich beim Schuleingangsscreening, der U8 oder U9 Auffälligkeiten oder besteht der Wunsch einer Beratung im Rahmen einer Rückstellung oder chronischen Erkrankungen, kann ebenfalls eine schulärztliche Untersuchung angeboten werden.

Formulare

Merkblätter

Links