Einschulungsuntersuchungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Barbara Bertlwieser Sachbearbeiterin | 09371 501-511 | 09371 501-524 | E 609 | Jugendgesundheit@lra-mil.de |
Simone Häufglöckner Sachbearbeiterin | 09371 501-520 | 09371 501-524 | E 612 | Jugendgesundheit@lra-mil.de |
Dagmar Kempf Sachbearbeiterin | 09371 501-517 | 09371 501-524 | E 609 | Jugendgesundheit@lra-mil.de |
Branka Pfaus Sachbearbeiterin | 09371 501-559 | 09371 501-524 | 05-B20/2 | Jugendgesundheit@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
Impfbuch, Vorsorgeheft. Der zugesandte Elternfragebogen ist ausgefüllt mitzubringen.Kontaktinformationen
Die Einschulungsuntersuchungen finden in den Kindergärten statt. Der Termin wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.Entstehende Kosten
KostenfreiGesetzliche Grundlagen
Gesundheitsdienstgesetz (GDG), Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Verordnung zur SchulgesundheitspflegeBemerkungen
Unser Untersuchungsprogramm der Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Screening durch die sozialmedizinischen Assistentinnen
- eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte
- die Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 - U 9
- die Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung
- einen apparativen Sehtest
- einen apparativen Hörtest
- ein standardisiertes Sprachscreening
- ein standardisiertes Motorikscreening
Bei Sprachauffälligkeiten kann eine Vorstellung zum logopädischen Sprechtag im Gesundheitsamt angeboten werden.
Eine anschließende schulärztliche Untersuchung durch den Arzt oder Ärztin ist auf jeden Fall erforderlich, wenn bei Ihrem Kind die letzte altersgemäße Früherkennungsuntersuchung (U8 im Alter von 46-48 Monaten bzw. U9 im Alter von 60-64 Monaten) versäumt wurde.
Ergeben sich beim Schuleingangsscreening, der U8 oder U9 Auffälligkeiten oder besteht der Wunsch einer Beratung im Rahmen einer Rückstellung oder chronischen Erkrankungen, kann ebenfalls eine schulärztliche Untersuchung angeboten werden.