EG-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgeräte)

Nach der VO (EWG) 3820/85 sind grundsätzlich bei innergemeinschaftlichen Beförderungen im Straßenverkehr die EG-Sozialvorschriften anwendbar (Lenk- und Ruhezeiten), weiterhin müssen die eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein.

Neufahrzeuge müssen mit einem Digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Die dazu benötigte Fahrerkarte beziehungsweise Unternehmerkarte erhalten Sie in Bayern bei den Niederlassungen des TÜV Süd. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des TÜV Süd.

Kontaktinformationen

Detaillierte Auskünfte zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Würzburg. Das Gewerbeaufsichtsamt ist in Bayern die zuständige Stelle zur Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Das GAA Würzburg erreichen sie unter Telefon 0931/380-1820, Fax. 0931/380-1803, E-Mail: gaa@reg-ufr.bayern.de

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