Fahrschulerlaubnis
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andreas Hofmann Sachbearbeiter | 09371 501-160 | 09371 50179-161 | E 55 | andreas.hofmann@lra-mil.de |
Gesetzliche Grundlagen
Für Fahrschulen und Zweigstellen der Fahrschulen im Landkreis Miltenberg ist das Landratsamt Miltenberg die zuständige Erlaubnisbehörde. Sofern eine Neueröffnung einer Fahrschule/Zweigstelle im Landkreis Miltenberg geplant ist empfehlen wir Ihnen, zuvor mit uns in Kontakt zu treten.Bemerkungen
Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis
- Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen (keine erhebliche Vorstrafen).
- Der Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragen will.
- Der Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
- Der Bewerber muss an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.
- Der Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben.