Fahrschulerlaubnis

Für das Betreiben einer Fahrschule ist eine Fahrschulerlaubnis der Straßenverkehrsbehörde notwendig.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andreas Hofmann
Sachbearbeiter
09371 501-16009371 50179-161E 55andreas.hofmann@lra-mil.de

Gesetzliche Grundlagen

Für Fahrschulen und Zweigstellen der Fahrschulen im Landkreis Miltenberg ist das Landratsamt Miltenberg die zuständige Erlaubnisbehörde. Sofern eine Neueröffnung einer Fahrschule/Zweigstelle im Landkreis Miltenberg geplant ist empfehlen wir Ihnen, zuvor mit uns in Kontakt zu treten.

Bemerkungen

Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis

  • Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen (keine erhebliche Vorstrafen).
  • Der Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragen will.
  • Der Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
  • Der Bewerber muss an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.
  • Der Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben.