Schulausflüge und Klassenfahrten

Förderung von eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, entsprechend auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andre Wernig
Sachbearbeiter
09371 501-18709371 50179-1911602Sozialamt-BuT@lra-mil.de

Bemerkungen

Übernommen werden können nur Aufwendungen, die von der Schule selbst unmittelbar veranlasst sind. Insbesondere Taschengelder für zusätzliche Ausgaben während der Klassenfahrten und Ausflüge sind davon nicht erfasst.

Als Nachweis genügt in der Regel das Elterninfo-Blatt, wenn folgende Mindestangaben enthalten sind: Kosten, Zeitraum, Kurzbeschreibung, Aufgliederung der Kosten, Kontoverbindung, Kontoinhaber, Anschrift des Kontoinhabers. Ansonsten ist eine Bestätigung vorzulegen, die diese Angaben enthält.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen unter 25 Jahren, sofern sie keine Ausbildungsvergütung beziehen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen. Dies gilt jedoch nur, wenn gleichzeitig auch eine der anspruchsbegründenden Sozialleistungen bezogen wird.

Die Zahlung erfolgt im Regelfall nur direkt an den Anbieter, also in der Regel die Schule oder die Kindertageseinrichtung. 

Eine eventuelle Rückerstattung nicht benötigter Kosten muss an das Sozialamt oder das Jobcenter erfolgen.

Formulare