Betreiben von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht sind nach Wohnorten beziehungweise Anlagen aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen Immissionsschutz
Beschwerden
Beschwerden über Belästigungen durch Feuerungsanlagen bitten wir schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt Miltenberg zu richten. Dabei sollen Art und Ausmaß der Belästigung sowie der Verursacher (Firma, Anschrift) möglichst genau bezeichnet werden.
Bemerkungen
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird vom Bezirkskaminkehrermeister durch wiederkehrende Messung festgestellt. Werden die zulässigen Werte überschritten, fordert der Bezirkskaminkehrermeister den Anlagenbetreiber auf, die Anlage instand zu setzen. Entspricht die Anlage dann immer noch nicht den Anforderungen, informiert der Bezirkskaminkehrermeister das Landratsamt, welches den Anlagenbetreiber zur Instandsetzung verpflichtet.Die Überwachung der Feuerungsanlagen durch den Bezirkskaminkehrermeister ist zwingend vorgeschrieben und muss auch dann erfolgen, wenn die Anlage regelmäßig von einer Fachfirma gewartet wird und diese bestätigt, dass die zulässigen Werte eingehalten sind.