Vollzug der Anlagenverordnung

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen alle Vorkehrungen getroffen sein, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen. Das Wasserhaushaltsgesetz spricht hier vom sogenannten Besorgnisgrundsatz, der sehr eng ausgelegt ist.
Die Aufgabe des Landratsamtes besteht in erster Linie darin, die Einhaltung der nachfolgend genannten gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Wichtig ist auch die rechtliche und technische Beratung der Anlagenbetreiber.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Joscha Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286162joscha.kugler@lra-mil.de
Anja Seyfried
Sachbearbeiterin
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Wido Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-29009371 501-79290164 bwido.winkel@lra-mil.de
Michael Keilbach
Fachkundige Stelle
09371 501-29109371 501-79290163michael.keilbach@lra-mil.de