Gewerbeabfallverordnung

 Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Das Ziel ist eine überwiegend getrennte Erfassung stofflich verwertbarer Abfälle, um diese vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuführen zu können.

Bemerkungen

Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbetreibende aus Industrie, Handel und Handwerk, Freiberufler, private und öffentliche Einrichtungen), Erzeuger und Besitzer von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen und Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
Private Haushalte sind von den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung ausgenommen.

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