Verpflichtungserklärungen

Eine Verpflichtungserklärung kann von der deutschen Auslandsvertretung verlangt werden, wenn ein visumpflichtiger Ausländer selbst nicht in der Lage ist, die Kosten seines Aufenthaltes wie beispielsweise Lebensunterhalt, Unterkunft, Versorgung im Krankheitsfall oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen, zu bestreiten.


Es besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels durch eine Verpflichtungserklärung zu erbringen. Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen abgegeben werden.

Seit März 2024 besteht die Möglichkeit der Online-Antragstellung der Verpflichtungserklärung.

Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels übersenden wir Ihnen die Verpflichtungserklärung nach positiver Bonitätsprüfung per Post nach Hause und es ist keine Vorsprache mehr in der Ausländerbehörde notwendig.

Bei nicht aktivierter Online-Ausweisfunktion ist die Online-Antragstellung dennoch möglich. In diesem Fall bieten wir Ihnen nach positiver Bonitätsprüfung einen kurzfristigen Abholtermin in der Ausländerbehörde an.

Die Online-Antragstellung ist hier möglich:
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.VE.09.ABHLKMIL&mode=cc&cc_key=Verpflichtungserklaerung

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Barbara Kessler
Sachbearbeiterin
09371 501-10609371 50179-106E 10eu@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • Ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis im Original
  • eine Kopie des Reisepasses der Person(en), für welche die Verpflichtung erfolgt
  • den ausgefüllten Erfassungsbogen (Vordruck siehe unten)
  • Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Verpflichtungsgebers (z.B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, etc.)
  • bei Selbstständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters (Vordruck siehe unten)
  • bei juristischen Personen (z.B. Firmen, Vereine): "Bescheinigung in Steuersachen" des Finanzamtes und Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten

Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 29 Euro erhoben.

Gesetzliche Grundlagen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Formulare

Links

Weitere Informationen